Einmalige Kosten bei Hausanschlusserstellung und Lieferaufnahme:
Laufende Kosten bei Lieferung:
Preisblatt Oktober 2024 bis März 2025
Preisgleitklausel der Fernwärme:
Die Fernwärme GmbH passt die Leistungs- und Arbeitspreise jeweils zum 01. April und 01. Oktober eines jeden Jahres entsprechend nachfolgenden Preisgleitklauseln an.
Als Maßstab für die neuen Werte dienen dabei:
- Beim Investitionsgüterindex und den Bruttoverdiensten die Durchschnittswerte des jeweils vergangenen Jahres.
- Bei Gas, Holz und leichtem Heizöl das arithmetische Mittel (auf zwei Stellen gerundet) eines zusammenhängenden Zwölf-Monatszeitraums, der jeweils drei Monate vor einem Preisänderungszeitpunkt endet (d.h. Januar bis Dezember für Preise ab 01. April und Juli bis Juni für Preise ab 01. Oktober).
Leistungspreis
Verbrauchsunabhängiger Preis für die bereitgestellte Wärmeleistung in EUR/kW/Jahr.
Pneu= P0* (0,45 * Ineu/I0+ 0,35 * Lneu/L0+ 0,2 * Zneu/Z0)
Arbeitspreis
Verbrauchsabhängiger Preis für die gelieferte Wärmemenge (MWh) in EUR/MWh
Aneu= A0*(0,1*Lneu/L0+ 0,5*Gneu/G0+ 0,3*Hneu/H0+ 0,1*Helneu/Hel0)
Das Statistische Bundesamt hat eine Umbasierung der Indizes auf Basisjahr 2015=100 vorgenommen.
Zur Ermittlung der Preise ab April 2019 dienen die Preise aus dem Preisblatt Oktober 2018 als Ausgangspreise P0 und A0.
Pneu neuer Leistungspreis
P0 Ausgangsleistungspreis
Aneu neuer Arbeitspreis
A0 Ausgangsarbeitspreis
Zneu neuer Zinssatz Fremdkapital Fernwärmenetz und Energieerzeugungsanlagen.
Solange sich die Darlehenskonditionen nicht ändern gilt: Zneu/Z0 = 1
Z0 Ausgangszinssatz
Ineu neuer Investitionsgüterpreis nach Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte insgesamt
(Destatis GENESIS-Online Datenbank, Tabelle 61241-0001, Basisjahr 2015 = 100)
I0 Ausgangspreis Investitionsgüterindex (Durchschnitt Jahr 2017)
Lneu durchschnittliche Bruttomonatsverdienste, Energieversorgung (Destatis GENESIS-Online
Datenbank, Tabelle 62361-0016; Wirtschaftszweig-Code: WZ08-D, Basisjahr 2022 = 100)
L0 Ausgangswert Bruttomonatsverdienste (Durchschnitt Jahr 2017)
Gneu neuer Preis für Erdgas nach Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte, Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe (Destatis GENESIS-Online Datenbank, Tabelle 61241-0004,
GP09-352222200, Basisjahr 2015 = 100)
G0 Ausgangspreis für Erdgas (Durchschnitt Juli 2017 – Juni 2018)
Hneu neuer Preis für Holz (Pellets) nach Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte, Pellets,
Briketts, Scheiten o.ä. Formen aus Sägespänen u.a. Sägenebenprodukten (Destatis GENESIS-
Online Datenbank, Tabelle 61241-0004, GP09-162914908, Basisjahr 2015 = 100)
H0 Ausgangspreis für Holz (Pellets) (Durchschnitt Juli 2017 – Juni 2018)
Helneu neuer Preis für leichtes Heizöl, Lieferung in Tankkraftwagen an Verbraucher, 40-50 hl pro Auftrag,
einschließlich Mineralölsteuer und Ökosteuer sowie Erdölbevorratungsbeitrag, aber ohne
Umsatzsteuer, Berichtsort München (Destatis GENESIS-Online Datenbank, Tabelle 61241-0101)
Hel0 Ausgangspreis für leichtes Heizöl (Durchschnitt Juli 2017 – Juni 2018)
Die Datenbank des Statistischen Bundesamtes stellt sowohl die aktuellen als auch historische Werte der verwendeten Indizes unter folgender Adresse bereit:
www-genesis.destatis.de/genesis/online
Sollten die berücksichtigenden Faktoren nicht mehr veröffentlicht oder verändert werden bzw. nicht mehr existieren, wird die Fernwärme GmbH neue Bezugswerte festlegen, die den wirtschaftlichen Auswirkungen der ursprünglichen Klausel möglichst nahe kommen. Alle Indizes des Statistischen Bundesamtes beziehen sich auf das Basisjahr 2015 = 100.
Das Statistische Bundesamt nimmt in unregelmäßigen Abständen Umbasierungen der Indizes vor. Hierbei ändert sich das für die Berechnung der Indexwerte verwendete Basisjahr. Dies hat zur Folge, dass wir unsere Ausgangswerte für die Preisgleitklausel anpassen müssen. Diese Anpassungen erfolgen kostenneutral und wirken sich nicht auf die Höhe unserer Preise aus.
Falls künftig neue, die Erzeugung oder Verteilung von Wärme mittelbar oder unmittelbar belastende Steuern, Abgaben oder sonstige Umlagen (z.B. EEG, KWK etc.) wirksam werden oder bereits bestehende geändert werden, so ist die Fernwärme GmbH zu einer Anpassung seiner Entgelte berechtigt, soweit dies nicht über eine Preisanpassung nach der Preisänderungsklausel ohnehin geschieht.
Die Fernwärme GmbH ist berechtigt die Preisgleitklausel ihrer aus dem Netzbetrieb und der Wärmelieferung tatsächlich entstehenden Kalkulation anzupassen wenn es hier gravierende Änderungen gibt, z.B. bei neuen Wärmelieferanten oder -quellen oder weiteren größeren Baugebieten.
26. Dez 2013 von admin